Aktuell06
Wohnungskündigung durch den Vermieter
Eine Kündigung durch den Vermieter ist rechtlich nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Eine Wohnungskündigung durch den Vermieter in Deutschland ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Bei der ordentlichen Kündigung verlangt das Gesetz ein berechtigtes Interesse. Beispiele sind Eigenbedarf, erhebliche schuldhafte Pflichtverletzungen des Mieters und die wirtschaftliche Verwertung der Immobilie, etwa bei Abriss, umfassender Sanierung oder geplanter Neubebauung.
Für die Kündigungsfristen werden drei Stufen genannt: drei Monate bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren, sechs Monate bei einer Mietdauer von fünf bis acht Jahren und neun Monate bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren. Damit ist deutlich, dass Vermieter nicht beliebig und nicht ohne klare gesetzliche Voraussetzungen kündigen können.
Die außerordentliche fristlose Kündigung: Sie kommt dann in Betracht, wenn dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Als Gründe werden erheblicher Zahlungsverzug, nachhaltige Störung des Hausfriedens und schwerwiegende Vertragsverletzungen genannt.
Die Formvorschriften: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, eigenhändig unterschrieben sein und begründet werden. Zudem sollte der Zugang des Kündigungsschreibens beim Mieter nachweisbar sein, etwa durch Einwurfeinschreiben oder durch Zeugen.
Bei Zahlungsverzug ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Mieter zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten ganz oder teilweise schuldet oder sich über mehr als zwei Monate ein Rückstand ansammelt, der zwei Monatsmieten erreicht. Gerade bei Mietrückständen ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung wichtig.
